
11. Haftung
a) Eigenveranstaltungen
Der Aufenthalt im Theater erfolgt auf eigene Gefahr. Für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet Stein´s Tivoli unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet Stein´s Tivoli nur für Schäden, die von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung von Stein´s Tivoli ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns und bei grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.
b) Fremdveranstaltungen
Bei Fremdveranstaltungen wird Stein´s Tivoli als Vertriebsagentur tätig und haftet nur für die im Rahmen der Vertriebstätigkeit erbrachten Leistungen.
Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdveranstaltungen selbst haftet allein der Veranstalter, für den Stein´s Tivoli die Karten verkauft. Sich hieraus ergebende Ansprüche des Kunden können nur gegen den Veranstalter geltend gemacht werden. Bei einem Vorstellungsausfall wird die für die Vermittlungsleistung erhobene Vorverkaufsgebühr nicht zurückerstattet.

12. Ton- und Bildaufnahmen
a) Verbot von Aufnahmen
Es ist Karteninhabern ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Stein´s Tivoli nicht gestattet, Ton, Bild, Filme, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen, ausgenommen übliche Mobiltelefone, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Stein´s Tivoli nicht ins Theater mitgebracht werden.
b) Verwendung
Im Falle der Zustimmung des Stein´s Tivoli zur Erstellung von Fotos und Bildern bei einer Veranstaltung, dürfen diese ausschließlich für persönliche, nichtkommerzielle Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Stein´s Tivoli.
Eine Vergütung hierfür wird gesondert vereinbart.
c) Einwilligung in Aufzeichnungen
Jeder Karteninhaber willigt unwiderruflich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und / oder Aufzeichnungen von Bild und / oder Ton, die von Stein´s Tivoli oder deren Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz bleibt unberührt.

Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Karteninhaber verpflichtet, den Anweisungen von Stein´s Tivoli und seinen Beauftragten im Theater Folge zu leisten.

14. Änderungen und Ergänzungen
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen sowie die ganze oder teilweise Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die mündliche Aufhebung dieser Formabrede bedarf der schriftlichen Bestätigung.

15. Vereinbarung deutschen Rechts und Gerichtsstandsvereinbarung
Das Vertragsverhältnis und diese AGB unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er seinen allgemeinen Gerichtsstand außerhalb von Deutschland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Hanau.

16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Vorschrift eine Regelung zu vereinbaren, die dem Inhalt der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Rodenbach, den 01.10.2009